Köln-Lese

Gehe zu Navigation | Seiteninhalt
Köln-Lese
Unser Leseangebot

Würdig leben und sterben - wie geht das?

Die neue Ausgabe unserer Zeitschrift Leben & Tod steht vor der Tür.
Diesmal mit den Themen:
Selbstbestimmtes Sterben?
neue Hoffnung im Kampf gegen Morbus Parkinson
Bestattungskultur
Nicht Ende, sondern Vollendung
Zeit der Trauer
u. v. m. 

Unser Leseangebot

Erinnern und Vergessen - Phänomen Demenz

Sie können die Zeitschrift direkt online über den Bestell-Button anfordern
oder dasBestellformular nutzen.

Die Zeitschrift "Leben & Tod" ist auch beim Onlineportal Fachzeitungen.de
gemeldet. 

Katharina Henot

Katharina Henot

Hetty Kemmerich

Eine angesehene Frau wird als Hexe verurteilt

Katharina Henot, die angesehene und wohlhabende Kölner Bürgerin (* um 1570/1575 -1627), stammte aus einer Patrizierfamilie. Ihre calvinistischen Eltern, der Kaufmann Jakob Henot (*~1532 - 1625) und seine adelige Frau Adelheid de Haan (+1604), waren um 1568 beim Aufstand gegen die Spanier aus den Niederlanden nach Köln geflohen.

Sie kauften ein Haus in der Sternengasse (neben Hohe Straße), traten schon bald zum Katholizismus über und erhielten 1576 das Bürgerrecht. Durch die Fürsprache des Fürsten Leonhard von Taxis setzte der Kaiser den Kaufmann Jakob Henot als Generalpostmeister ein. Katharina und ihr Ehemann Heinrich Neuden (* nach 1604) halfen ihm. Jakob Henot organisierte von 1579 bis 1603 mit Erfolg ein neues Postwesen, doch offenbar unter schwierigen, konkurrierenden Bedingungen.  

Nachdem er diese hohe Position 1603 entzogen bekam, führte die Familie dagegen 20 Jahre lang einen Prozess. Erst 1623 erhielt der 91jährige Jakob Henot die Lizenz zurück, und Katharina übernahm die Arbeit. Am 17.11.1625 starb Jakob Henot im Alter von ca. 94 Jahren. Seine Kinder verheimlichten die Beerdigung noch drei Monate - wegen des Lizenzerhalts (erstaunlicherweise ist dieser Skandal im Hexenprozess nicht überliefert). Letztlich verloren die Henots ihre Post-Lizenz am 19.10.1626 endgültig. Johannes Coesfeld, der Vertreter der Fürsten von Taxis, führte das einträgliche Geschäft fort. 

Einige der ca. 25 Kinder von Jakob Henot, von denen über die Hälfte im Kindesalter starb, wählten geistliche Berufe. Hartger Henot (~1671-1637) bekleidete hohe Ämter: als Mitglied des Domkapitels, Dechant von St. Andreas, Propst von St. Severin, zudem Doktor der kirchlichen und weltlichen Rechte sowie kaiserlicher und kurfürstlicher Rat und päpstlicher Pronotar. Everhard, promovierter Theologe und Dekan von St. Kunibert, starb 1613. Eine Schwester von Katharina, Franziska Henot, lebte im Kloster St. Klara. Sie kam am 22.1.1627 wegen Hexerei ins Lechenicher Gefängnis; ihr Schicksal ist ungewiss (+ 1641?). Da auch Katharinas Tochter, Anna Maria, im ‚Klarenkloster' lebte, muss „die Postmeisterin" - als reiche, spendenfreudige Witwe - dort allen gut bekannt gewesen sein.

Im Sommer 1626 entstand allmählich das Gerücht, Katharina Henot sei eine Hexe. Für eine Frau ihres Standes - am Anfang einer Prozessreihe - war das eine Besonderheit. Lange nahm Katharina das Gerede nicht ernst. Sie vermutete, das „gemein geschrey" käme aus dem Klarenkloster, also einem kirchlichen Umfeld. Deswegen schickte sie am 29.8.1626 eine Beschwerde an den zuständigen Generalvikar Johannes Gelenius. Er stand in Kontakt mit dem Hohen Geistlichen Gericht sowie dem Hohen Weltlichen Gericht und befasste sich bereits mit den „Ereignissen" im Kloster St. Klara. Katharina schrieb ihm, dass sie von den beiden „besessenen Laienschwestern" für deren Leiden (epileptische Anfälle?) beim Exorzismus verantwortlich gemacht werde. Zudem hätten sie gesagt, sie könnten von der Besessenheit nur dann erlöst werden, wenn Katharina die volle Härte des Gesetzes träfe, weil sie einen Pakt mit dem Teufel geschlossen habe. Eine Reaktion des Generalvikars blieb aus, und die Gerüchte verbreiteten sich weiter. Am 25.10.1626 wandte sich Katharina an Erzbischof Ferdinand von Wittelsbach und bat ihn, die Ursachen der Gerüchte von einer geistlichen Kommission untersuchen zu lassen. Wie Gelenius hätte auch der Erzbischof ihren Fall an das Hohe Geistliche Gericht verweisen können, dessen ausgezeichneten Richter Reue zuließen und im Allgemeinen milde Kirchenstrafen verhängten, z. B. Gebete, Wallfahrten, zeitweisen Ausschluss vom Gottesdienst. Doch für diese weltliche Frau mit Denunziationen aus dem Kloster hielt er das Hohe Geistliche Gericht nicht für zuständig. Obwohl der Erzbischof Katharina Henot gut kannte, z.B. hatte Katharina ihm 4600 Goldgolden und 8.800 Reichstaler geliehen (!), wies er sie an das Hohe Weltliche Gericht. War das insgeheim schon (s)ein Todesurteil?

Katharinas Rechtsanwalt Lorenz Mey beantragte daraufhin im Dezember 1626 beim HWG einen Purgationsprozess (Reinigungsprozess), um sie vom Hexereivorwurf befreien zu lassen. Jedoch zogen sich auch dabei die Formalitäten hin. Niemand schien an einer schnellen, positiven Lösung des „Falles Henot" interessiert zu sein. Am 8.1. klagte eine Laienschwester des Klarenklosters, M. Raußrath, Katharina Henot formell wegen Hexerei an. Hinzu kam die erfolterte Aussage der Nonne Sophia Agnes von Langenberg aus Wipperfürth (*~1597-1627), dass Katharina eine Hexe sei. Schließlich verhafteten Gewaltrichter (~ Stadtpolizei) die Postmeisterin am 10.1.1627 im Haus ihres Bruders Hartger und sperrten sie in den Gefängnisturm in der Nähe des Doms. Folgende vier Anklagepunkte, die Katharina vorenthalten blieben und die sie nur mühsam beim Verhör erraten konnte, führten zum Prozess:

Die Beschuldigungen der „besessenen Nonnen" im Früjahr 1626
Das allgemeine Gerücht, Katharina sei eine Zauberin (mit Schadenzaubereien)
Die formelle Anklageschrift der angeblich besessenen Laienschwester M. Raußrath von St. Klara im Januar 1627
Die erfolterte Aussage (Besagung) der „Langenbergerin", dass Katharina eine Hexe sei.

Die angeblich mit Wunderkräften ausgestattete, fast als Heilige verehrte „Langenbergerin" war in ein Hexereigerücht geraten. Danach schickte der Erzbischof sie zusammen mit ihrer Magd am 28. Mai 1626 in ein kurfürstliches Haus nach Lechenich. Dort denunzierte Agnes von Langenberg - offenbar unter der Folter - Katharina Henot als Hexe. Das Hohe Geistliche Gericht verurteilte die Langenbergerin (und ihre Magd?) am 30.1.1627 zum Tod. Die Richter ließen die Nonne vom Henker - aus Gnade - strangulieren. Auf dem Friedhof in Heddi(n)ghoven fand sie ihre letzte Ruhe.
Inzwischen hatte der Rat der Stadt die gegen Katharina Henot vorliegenden Anklagen, die Indizien und die Besagung von S. Agnes von Langenberg geprüft. Bereits acht Tage nach der Verhaftung - offensichtlich ohne eine gründlichere Untersuchung - lieferte der Rat am 18.1.1627 Katharina Henot an das Hohe Weltliche Gericht. Die Richter dort erlaubten Katharina Henot - entgegen den Bestimmunen der „Carolina" (kaiserliche Halsgerichtsordnung) - keine medizinische Hilfe, keine Besuche, keinen Verteidiger. Sie ignorierten Katharinas Rechtskenntnisse ebenso wie die juristischen Bemühungen ihres Bruders und ihres Anwalts Mey. Sogar ein Mandat des Reichskammergerichts in Speyer - von April 1627 - ließen sie außer Acht. Mehrmals wurde Katharina gefoltert. Sie konnte zwei Briefe heimlich zu ihrem Bruder schicken. Er übermittelte dem Erzbischof ihren erschütternden Gefängnisbericht, in dem sie ihre Unschuld begründete und Entlastungszeugen angab. Den Text hatte sie mit der linken Hand geschrieben, weil die rechte durch Folter gelähmt war. Der Kurfürst schwieg. Glaubten etwa er oder das Gerichtsgremium, der Teufel habe diesen Brief geschrieben, weil es hieß: alles ‚Linke' ist des Teufels...?

Am 19. Mai 1627, Mittwoch vor Pfingsten, verlas der Schöffe Dr. Romeswinckel - Hexenkommissar im Rheinland - auf dem Domhof das Todesurteil. Wolfgang Lohmeyer hat es gemäß Katharinas „Verbrechen der Hexerei" in seinem Roman aktenkundig nachempfunden:
„Urteil in Sachen Katharina Henot wegen Zauberei. In Peinlicher Halsgerichtssache Katharina Henot wird zu Recht erkannt, daß gedachte, vor Gericht gestellte Malefizperson wegen Absagung Gottes des Allmächtigen und seiner lieben Heiligen, wegen Mißbrauch und Verunehrung des hochwürdigsten heiligen Altarssakramentes, wegen fleischlicher Vermischung mit dem leidigen Satan, wegen Zaubertänzen auf dem Neumarkt, wegen ins Werk gerichteter, teuflischer Conspiration, wegen an Menschen und Früchten verübter Zauberei und Mordes an Standespersonen und Kindlein öffentlich auf einem Wagen durch die vornehmsten Straßen dieser Stadt Köln zum Galgenberg geführt werden und mit der ihr gebührenden, vom Leben zum Tode führenden Strafe des Verbrennens, anderen zum abscheulichen Exempel, verurteilt und hingerichtet werden soll. Weil uns aber von seiten des hochwürdigen Herrn Vicario in spirititualibus der glaubliche Bericht zugekommen ist, daß die Inhaftierte ihre begangenen Sünden herzlich bereue und beweine, wird gedachter Spruch dahin gemäßigt, daß Inhaftierte mit dem Strang vom Leben zum Tode zu bringen und der tote Leib mit dem Feuer zu Asche zu verbrennen sei. Dazu verurteilen und verdammen wir sie, wir, Greve und Schöffen dieses Kurfürstlichen Weltlichen Hohen Gerichts in der Stadt Köln."

Während der Greven, oberster Richter der Stadt, zum Zeichen der Rechtsprechung den Stab der Gerechten über ihr zerbrach, schleppte Scharfrichter Silberacker sie zum „Blauen Stein" in den Domhof und rief, wie es in Köln seit Jahrhunderten bei Todesurteilen üblich war: „Ich stüssen dich an de bloe Stein, do küss ze lebdag no Vader en Moder nit mih heim!" Danach wurde Katharina Henot gefesselt und auf einen Karren gehoben. Zwei Mitbrüder des Jesuiten Friedrich Spee, Adrian Horn und Hermann Mohr, nahmen rechts und links von ihr Platz. Beide befürworteten die Hexenprozesse und sahen dies als notwendigen, kirchlichen Auftrag bzw. als Heilige Pflicht gegenüber der Hexensekte an. Anschließend setzte sich der Henkerszug vom Kölner Stadtkern zur Hinrichtungsstätte in Bewegung. Ihr letzter Weg mit Todesurteil, Überführung und Verbrennung auf Melaten wurde begleitet von vielen Schaulustigen, die dadurch von Katharinas vermeintlichen Verbrechen abgeschreckt werden sollten.

Die große „Prozession" führte am Hospital an der Breitestraße vorbei, wo den Verurteilten nach altem Brauch jeweils ein geistliches Trostwort zugesprochen wurde. Dort warteten Katharinas engste Vertraute: einige Geschwister, vermutlich Bekannte, ihr Notar und zwei Zeugen. Als der Karren mit Katharina diese Stelle passierte, fragte ihr Anwalt Lorenz Mey, ob sie den Brief selbst geschrieben habe. Katharina bestätigte, diesen Brief mit der linken Hand geschrieben zu haben, „weiln die rechte wegen so starken torquirens gantzlich verlambdet" (weil die rechte wegen der starken Tortur völlig gelähmt war). Sie bezeugte „handtestlich" die Echtheit und Wahrheit ihres Schreibens und erklärte sich erneut in allen Anklagepunkten unschuldig. Auch hier an der Breitestraße hätte das Urteil noch revidiert werden können. Jedoch der Kurf&uuuml;rst und auch das Hohe Weltliche Gericht ließen keine Gnade zu.
Die Henkersknechte zerrten die Angehörigen von Katharina weg und setzten die Fahrt über den Rudolfplatz bis zur Richtstätte auf dem Galgenberg bei Melaten fort, dem Platz für Pestkranke und Ausgestoßene außerhalb der damaligen Stadtmauern - heute Stadtfriedhof. Dort wurde sie gnädigerweise erst erdrosselt, dann ihr Leichnam in einer Strohhütte verbrannt.

Hartger Henot - der geistliche Bruder - legte aus Protest gegen Katharinas Hinrichtung alle kirchlichen Ämter nieder. Er bat den Erzbischof um die Erlaubnis zum Druck der Prozessakten. Da dieser von der Rechtmäßigkeit des Prozesses überzeugt war, willigte er zunächst ein. Doch dann gab es Probleme. Vermutlich verweigerten Stadtrat oder Hofrat die Zustimmung zum Druck. Letztendlich erhielt Hartger Henot vom Prozess nur einen Auszug aus den beim Erzbischof eingereichten Verteidigungsschriften der Familie und eine kurze Schilderung des Prozessverlaufs. Die Akten sind nicht überliefert. Somit bleibt unklar, welche Gründe zu Katharinas Hinrichtung führten. War es allein der Neid auf die reiche Witwe bzw. eine folgenschwere Denunziation der „besessenen Nonnen"? Oder könnten auch andere Ursachen eine Rolle gespielt haben: z.B. der Streit um die Postlizenz bzw. die Schulden des Kurfürsten bei Katharina oder gar die ursprünglich calvinistische Religion der Familie Henot? Von Katharinas restlichem Erbe richtete Hartger Henot eine Studien-Stiftung ein, die noch bis ins 20. Jahrhundert Studenten der Familie unterstützte. Bei der Hinrichtung von Katharina Henot handelt es sich um den einzigen Prozess, in dem die Angeklagte trotz mehrfacher Folter kein Geständnis abgelegt hat.

 

Weitere Beiträge dieser Rubrik

Hexenprozesse in Köln
von Hetty Kemmerich
MEHR
Kölner Stolpersteine
von Anette Huber-Kemmesies
MEHR
Unsere Website benutzt Cookies. Durch die weitere Nutzung unserer Inhalte stimmen Sie der Verwendung zu. Akzeptieren Weitere Informationen